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Datum: 23.01.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Brakel hat am 14.12.2023 den im Betreff genannten Bauleitplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 19 das Flurstück 884 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).


Mit dieser Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Dieser Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, Am Markt 12, 33034 Brakel, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit-gehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brakel zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö-gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der Entschädi-gungsansprüche wird hingewiesen.

2. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück-sichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung beim Zustandekommen dieses Bebauungsplans kann nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge-macht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntge-macht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Brakel, den 04.01.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel