Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.
Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom
04. September bis 06. Oktober 2023 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) wird gebeten.
Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung werden auch folgende umweltrelevante Informationen ausgelegt:
- Immissionsschutzgutachten des Büros Normec uppenkamp vom 11.07.2022
- Hydraulische Berechnungen zu den Hochwasserauswirkungen des Büros IWUD vom 14.01.2023
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch die physische öffentliche Auslegung an der o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel) verfügbar.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.
Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 19 das Flurstück 884 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 09.08.2023
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel