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Datum: 04.01.2024

Versand der Jahresbescheide ab dem 24.01.2024

Die Stadt Brakel versendet in den kommenden Tagen die Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben 2024.

Berücksichtigt sind im Jahresbescheid alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die der Stadt bis Ende Dezember 2023 bekannt gemacht worden sind. Die Eigenbetriebe der Stadt Brakel möchten hiermit darüber informieren, dass mit einem Bescheid die Abrechnung für das Vorjahr (2023) sowie die Vorauszahlungen des laufenden Jahres (2024) mitgeteilt werden. Mit gleicher Post werden auch die Grundsteuerbescheide versandt.

Ausgewiesene Guthaben werden bei vorliegender Einzugsermächtigung automatisch mit der nächsten Fälligkeit verrechnet. Ein nach der Verrechnung noch bestehendes Guthaben wird automatisch erstattet. Liegt der Stadtkasse Brakel keine Einzugsermächtigung vor, wird darum gebeten, den überzahlten Betrag bei der nächsten Fälligkeit von der Überweisung abzuziehen. Soweit Sie noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und dies wünschen, ist online unter der Rubrik Service/Downloadbereich der entsprechende Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats als Download hinterlegt. Direkt nach dem Versand der Bescheide kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Anfragen, so dass die Steuerabteilung telefonisch nur schwer erreichbar sein wird. Sie können uns Ihr Anliegen jedoch auch gerne per E-Mail an steuern@brakel.de mitteilen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.