Inhalt
Datum: 21.06.2023

Stadtverwaltung Brakel erinnert Hundehalter an ihre Pflichten

Im Gebiet der Stadt Brakel kommt es leider in letzter Zeit immer häufiger zu Beschwerden von Anwohnern über Hundebesitzer.

Es geht um die allseits bekannten Themen: Hundehäufchen werden nicht entfernt. Die Tiere werden unangeleint laufen gelassen. Das Ordnungsamt Brakel muss dann häufig ein Bußgeldverfahren einleiten. „Wir als städtisches Ordnungsamt müssen immer wieder auf das leidige Thema hinweisen. Hundehalter sind verpflichtet, die ‚Hinterlassenschaften‘ ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Das ist nicht neu und sollte längst selbstverständlich sein“, betont Ordnungsamtsleiter Norbert Loermann. Er erinnert alle Hundehalter an die gesetzlichen Regeln: Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung dürfen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Die Tierhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen, Sachen nicht beschädigen und Verkehrsflächen und Anlagen nicht beschmutzen. Die von Tieren auf Verkehrsflächen und in Anlagen verursachten Verunreinigungen sind von den Personen, die die Tiere mit sich führen, unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Loermann kündigt im Gebiet der Stadt Brakel und den Ortschaften verstärkte Kontrollen dazu an. „Es wäre wünschenswert, wenn sich einige Hundehalter künftig wieder mehr an die Spielregeln halten würden, im Sinne eines guten Miteinanders“, so Loermann.