Inhalt
Datum: 21.07.2020

Sonderprogramm der Landesregierung für Vereine

Zur Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Organisationen während der Corona-Lage hat die Landesregierung NRW ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ aufgelegt.

Aktuell können gemeinnützige Vereine, Verbände oder Organisationen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000,00 € beantragen, zur Abwendung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Beispiele:

• Einnahmen für die Miete des Vereinsheims fehlen,
• Rechnungen für abgesagte Veranstaltungen müssen bezahlt werden,
• Eintrittsgelder fehlen zur Bezahlung der laufenden Kosten fürs Museum,

Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.10.2020 eingetreten sein.

50 Millionen Euro vom Land NRW

Insgesamt stellt das Land NRW 50 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 04.12.2020 bei der Bezirksregierung Detmold online eingereicht werden. Nähere Informationen (Hinweise zur Antragstellung, Anlage zum Antrag, etc.) finden Sie auf der Homepage des Heimatministeriums:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020