Hallenbad Brakel: Neue Coronaregeln
Nachfolgende Coronaregelungen gelten ab sofort für den Freizeitbereich in Innenräumen, die sich nun auch auf den Besuch des Brakeler Hallenbades auswirken.
Folgendes müssen Sie beachten:
Für den Besuch im Hallenbad Brakel wird ein 2G+ Nachweis (geimpft, genesen, plus getestet) benötigt. Folgende Personen sind in NRW von der Testpflicht ausgenommen:
- Personen mit Auffrischungsimpfung / Geboosterte (gilt unmittelbar ab Erhalt)
- Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
- Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
- Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die minestens eine zusätzliche Impfung erhalten haben
- Bei allen genannten Voraussetzungen gilt: Ein Nachweis der Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis ist erforderlich.
- Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten als immunisiert und benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt die 2G-plus-Regelung. Das Alter ist durch ein Ausweisdokument nachzuweisen.
- Es gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) ab/bis Umkleidekabinen und zudem im gesamten Gebäude die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Alle detaillierten Informationen zum Hallenbad Brakel finden Sie ebenfalls hier.