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Datum: 21.08.2023

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Netzverstärkung Landesbergen – Borken

Durchführung von Baugrunduntersuchungen zwischen September und November 2023

Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH in der Region verantwortlich für den Betrieb und bedarfsgerechten Ausbau des Stromnetzes auf der Höchstspannungsebene. Die bestehende 380-kV-Leitung zwischen Landesbergen und Borken stammt aus den 1970er Jahren. Für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung wird die Leitung saniert und modernisiert. In den Abschnitten Grohnde über Würgassen bis Bergshausen (Abschnitte B und C) ist eine Netzverstärkung durch die Umbeseilung auf moderne Hochtemperaturleiterseile geplant. Dadurch wird die Übertragungskapazität der Leitung erhöht. Das sorgt langfristig für ein stabiles Stromnetz in der Region. Zu den für das Projekt notwendigen Vorarbeiten gehören Baugrunduntersuchungen mit entsprechender Zuwegung. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden postalisch über die Durchführung der Arbeiten informiert. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Absatz 2 EnWG. Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Pächterinnen und Pächter der betroffenen Flächen sind gesetzlich verpflichtet, die Durchführung der Arbeiten zu dulden.

Baugrunduntersuchungen: Durchführung und Ablauf

Bei Baugrunduntersuchungen werden Bodenproben entnommen. Durch die Untersuchungen erhalten die Planerinnen und Planer Informationen zur Bodenbeschaffenheit, zur Zusammensetzung, zum Umfang und Aufbau der verschiedenen Schichten, zu ihren physikalischen Eigenschaften und zur Höhe des Grundwasserspiegels vor Ort. Die Ergebnisse zeigen, ob die bestehenden Masten möglicherweise verstärkt werden müssen. Die Bohrproben werden vor Ort und später im Labor untersucht und die Ergebnisse in einem geotechnischen Bericht zusammengetragen.
Die Baugrunduntersuchungen werden in Form von Drucksondierungen und Kernbohrungen durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein mit elektronischer Messtechnik ausgestattetes Bohrgestänge über eine definierte Kraft in den Boden gedrückt. Die Ergebnisse der Drucksondierungen geben u. a. Hinweise auf die Lagerungsdichte des Bodens in bis zu 30 Meter Tiefe. Um Bodenproben zu entnehmen, führen wir zusätzlich Kernbohrungen bis zu einer Tiefe von 30 Metern durch. Der Durchmesser der Löcher beträgt ca. 20 Zentimeter.
Die Drucksondierungen werden mithilfe eines Kombi-Lkw durchgeführt, der mit Allrad- und/oder Rau-penfahrgestell ausgestattet ist. Für die Kernbohrungen werden Bohrgeräte eingesetzt. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgerüstet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Boden so gering wie möglich gehalten werden.
Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) ist das Personal mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und wird gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.

Nach Abschluss der Arbeiten werden alle betretenen Flächen in ihren Ausgangszustand zurückversetzt. Die Bohrlöcher werden wieder (mit dem überschüssigen Bohrgut, mit Sand oder Quellton) verfüllt. Damit stellen wir den Ausgangszustand der Fläche bestmöglich wieder her. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend der Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, unterirdische Leitungen, etc.) festgelegt.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen finden im unmittelbaren Umfeld der Maststandorte statt. Die Untersuchungen beginnen ab dem 4. September 2023 und dauern voraussichtlich bis Ende November 2023. Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Die einzelnen Bohrungen dauern je nach Art des Untersuchungsprogramms und Beschaffenheit des Untergrunds ein bis maximal drei Tage. Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste. Diese Liste ist über www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-landesbergen-borken/baugrunduntersuchungen auch online abrufbar. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Flächen werden von der TenneT TSO GmbH vor Beginn der Arbeiten postalisch über deren Durchführung benachrichtigt.
Die Arbeiten werden im Auftrag von TenneT durchgeführt. Zuständige Fachfirma ist die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH, Lyoner Straße 12, 60528 Frankfurt am Main bzw. deren Nachunternehmer. Die beauftragte Firma nimmt zu allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Abstimmung der konkreten Bohrtermine Kontakt auf.

Zuwegungen

Um die für die Arbeiten notwendigen Maschinen an ihren Einsatzort zu bringen, müssen private, land- und forstwirtschaftliche Wege sowie Grundstücke betreten oder befahren werden. Vorübergehend werden auch Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet. Auf Vegetationsflächen wie landwirtschaftlichen Feldern erfolgt die Zuwegung grundsätzlich über die kürzest mögliche Distanz, dies kann vor Ort aber auch individuell mit der durchführenden Fachfirma abgestimmt werden. Die ausführende Fachfirma arbeitet möglichst bodenschonend. Durch die Fahrzeuge wird das Ge-wicht der Maschinen bestmöglich gleichmäßig auf den Boden verteilt. In schwer zugänglichen Bereichen mit widrigen Bodenverhältnissen wird der Untergrund zusätzlich mit Bodenplatten abgedeckt.

Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Weil die Baugrunduntersuchungen nur kleinräumig durchgeführt werden, kommt es selten zu nennenswerten Flurschäden. Dennoch können diese nicht vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen. Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen.

Zur Liste der der betroffenen Flurstücken der Eigentümer gelangen Sie hier.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung und einem postalischen An-schreiben werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert TenneT bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Diese und weitere Information finden sich auch auf unserer Homepage unter www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-landesbergen-borken.

Kontakt:

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich an die Referenten für Bürgerbeteiligung wenden:

Dr. Marco Bräuer
Referent für Bürgerbeteiligung
Fon: +49 (0)177 347 38 96
Mail: marco.braeuer@tennet.eu

Andreas Jaeger
Referent für Bürgerbeteiligung
Fon: +49 (0)151 188 743 67
Mail: andreas.jaeger@tennet.eu

Bekanntmachungs-Dokumente:

  1. Bekanntmachungstext zu den Baugrunduntersuchungen

  2. Liste mit den betroffenen Flurstücken der Eigentümer

  3. Gesetzestext § 44 EnWG

Alle Dokumente finden Sie ebenfalls nachfolgend im Downloadbereich.