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Datum: 20.02.2023

Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung »Gelle Breite« im Stadtbezirk Brakel-Erkeln

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

06. März bis 06. April 2023 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar südlich und westlich des Tillmannwegs und nördlich des Hellwegs.

Es ist Teil der Gemarkung Erkeln und umfasst in der Flur 2 das Flurstück 140 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

Brakel, den 10.02.2023
Peter Frischemeier, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters