Inhalt
Datum: 05.07.2023

Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung "Stienekenbohm" in Hembsen

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Rat der Stadt Brakel hat am 20.06.2023 den im Betreff genannten Bauleitplan gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.

Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 teilweise., 154, 166, 155 teilweise und 153 teilweise (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Dieser Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö-gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der Entschädi-gungsansprüche wird hingewiesen.

2. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.

3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieses Bebauungsplans kann nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vor-her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brakel zum Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen, Ort und Zeit der Bereithaltung des Bebauungsplans mit Begründung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Brakel, den 28.06.2023
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel