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Datum: 04.04.2023

Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung »Stienekenbohm« im Stadtbezirk Brakel-Hembsen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Öffentliche Auslegung

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 be-schlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

17. April bis 19. Mai 2023 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Telefon 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de) wird gebeten. Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.

Es ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).


Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

Brakel, den 15.03.2023

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel