Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat, wie bereits den meisten Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist, steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Diese sehen unter anderem vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken.
Auch die Stadt Brakel passt daher die Umsatzsteuer bei der Abrechnung des Wasserverbrauches an.
Zur Vereinfachung werden die noch ausstehenden Vorauszahlungen jedoch nicht angepasst. Diese sind weiterhin auf Basis des letzten Gebührenbescheids, jeweils zum 15. August und 15. November 2020 zu entrichten. Bei Teilnehmern am Lastschrifteinzugsverfahren werden die Zahlungen wie gewohnt zu den entsprechenden Terminen vom Konto eingezogen. Um die Vorteile des Abbuchungsverfahrens nutzen zu können, reichen Sie bitte das unter www.brakel.de/Stadt/Service/Downloadbereich zu findende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt bis zum 17. Juli 2020 bei der Stadtverwaltung ein. Der Einwurf in den Briefkasten am Rathaus ist ausreichend.