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Datum: 16.04.2024

60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

22. April bis 24. Mai 2024 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts (nebst Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB er-mittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen veröffentlicht:

- Äußerung der LWL-Archäologie für Westfalen, Bielefeld, vom 11.03.2024 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu ur- bis frühgeschichtlichen Siedlungsspuren mit Ausdeh-nung bis in das Plangebiet, sodass die vorgesehenen Bodeneingriffe ein vermutetes Bodendenkmal betreffen und die Umsetzung der Planung daher an die Durchführung einer vollständigen archäologischen Begleitung der geplanten Bodeneingriffe gebunden ist;

- Äußerung des Kreises Höxter vom 21.03.2024 im Rahmen der frühzeiti-gen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zum (vorsorglichen) Immissionsschutz und zum (vorsorglichen) Artenschutz/ Landschaftsschutz [Zugriffsverbote nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), durchgeführte Artenschutzprüfung der Stufe I mit Erforder-lichkeit einer vertieften Prüfung der Stufe II zur Art Rebhuhn auf Genehmigungsebene, Voraussetzung für das weitere Vorliegen von Zugriffsverboten, Berücksichtigung der im Gehölzbestand vorkommenden Allerweltsarten durch zeitliche Beschränkung von Baumaßnahmen, Eingriffsbewertung und Festlegung der erforderlichen Kompensation im an-schließenden Genehmigungsverfahren] als Rahmenbedingungen für die Planung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermit-telt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge-schlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).

Änderungspunkt ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ (Feuerwehrgerätehaus) anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft“ im Stadtbezirk Brakel-Frohnhausen.

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortschaft Frohnhausen und dort unmittelbar westlich der K 54 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

Brakel, den 03.04.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel