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Datum: 23.01.2024

54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Genehmigung gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilflächennutzungsplan Windkraft zur (zusätzlichen) Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie ist gem. § 6 Absatz 4 Satz 4 BauGB nach Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion mit Wirkung zum 15.12.2023 eingetreten.

Az.: 35.02.01.400-004/2023-004 Bezirksregierung Detmold
Detmold, den 15.12.2023 Im Auftrag
gez. Lochner

Änderungspunkt ist:

- Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (Windkraftkonzentrationszonen)

Das Plangebiet betrifft den gesamten Außenbereich der Stadt Brakel (siehe nachstehenden Übersichtsplan). Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steht die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächen-nutzungsplan als öffentlicher Belang der Errichtung und dem Betrieb einer oder mehrerer Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Konzentrati-onszonen in der Regel entgegen.

Diese Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und zusammenfas-sender Erklärung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, Am Markt 12, 33034 Brakel, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Genehmigung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durch die Bezirksregierung Detmold wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweise:

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gem. § 215 Abs. 1 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ge-macht werden.

2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung kann nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öf-fentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat-sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Brakel, den 09.01.2024

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel