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Datum: 13.06.2023

54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

26. Juni bis 28. Juli 2023 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Telefon 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) wird gebeten.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts (mit Anlagen) nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen öffentlich ausgelegt:

  • Äußerung der Bezirksregierung Detmold vom 09.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur erfolgten Prüfung hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, des Immissionsschutzes, Grundwasserschutzes, Hochwasserschutzes und des kommunalen Abwassers mit weiterführenden Hinweisen zum Grundwasserschutz und zum Bodenschutz;
  • Äußerung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Hochstift, Bad Driburg, vom 09.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur Berücksichtigung von Bundeswald- und Landesforstgesetz, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, Landesentwicklungsplan (LEP), Regionalplanung; Bedarfsnachweis bei Inanspruchnahme der regionalplanerisch festgelegten Waldbereiche; zur Alternativenprüfung; zur Forstbehördlichen Beurteilung der Waldumwandlungsfähigkeit für Windkraftanlagen und Erschließungsflächen; zum Windenergie-Erlass (WEE) und zur Einbeziehung von Waldflächen in die Konzentrationszonen aus forstbehördlicher Beurteilungssicht;
  • Äußerung des Kreises Höxter vom 10.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zum Natur- und Landschaftsschutz, Wasserschutz, zu Geologischen/ hydrogeologischen Verhältnissen in den Wasserschutzgebieten Brakel, zur Wasserwirtschaft und zum Immissionsschutz als Rahmenbedingungen für die Windkraftplanung;
  • Äußerung der LWL-Archäologie für Westfalen, Bielefeld, vom 11.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu den unter Schutz gestellten Bodendenkmälern und einen entsprechenden planerischen Puffer zu deren Schutz;
  • Äußerung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/ Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe, Brakel, vom 16.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu einer möglichen landwirtschaftlichen Betroffenheit durch Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche und/oder durch Beein-trächtigungen; zur Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Belange aufgrund erforderlicher Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit dem Ziel, den Gesamtbedarf an Maßnahmen und die hierfür erforderliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu senken (Ausgleichsmaßnahmen als Eingriffskompensation und dem Artenschutz dienlich); Entwicklung von Maßnahmen und Artenschutzkonzepten möglichst in enger Kooperation mit der Landwirtschaft im Raum;
  • Äußerung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, vom 18.03.2022 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf hinsichtlich des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zum Denkmalschutz und Schutz der historisch geprägten und gewachsenen Kulturlandschaften.

Weiterhin liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Äußerung einer Privatperson vom 13.07.2022 zur Einbeziehung des Areals um Gut Albrock in die Potenzialflächenkulisse auch vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit entsprechender Ausgleichsflächen;
  • Äußerungen mehrerer Privatpersonen vom 26.08.2022 zu Schattenwurf u. dergl. als Prüfbestandteile der bei Windenergieanlagen (WEA) erforderlichen Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zum Landschaftsbild als weiches Tabukriterium bei der Planung (Abschichtung);
  • Äußerung einer Privatperson vom 30.08.2022 zu Nachteilen durch Geräuschemissionen, Schattenschlag, Infraschall und Landschaftsveränderungen;
  • Äußerungen zweier Privatpersonen vom 09.09. und 19.09.2022 zum gesetzlich geschützten Biotop mit dem Vorkommen einer bestimmten Schmetterlingsart und zum erfolgten Erwerb dieser Fläche vom Land Nordrhein-Westfalen zu Naturschutzzwecken in Brakel-Beller im Bereich ehemals geplanter Ferienwohnanlagen;
  • Äußerung einer Privatperson vom 17.09.2022 zur Beeinträchtigung der Kulturlandschaft des Kreises Höxter und des dortigen Landschaftsbildes;
  • Äußerung der Fa. Naturstrom AG Osnabrück vom 21.09.2022 zur fakti-schen Naturschutzfläche in Brakel-Beller im Bereich ehemals geplanter Ferienwohngebiete und zu möglichen Auswirkungen auf die Größe der Potenzialflächen sowie zur Nutzung geschädigter Waldgebiete;
  • Äußerung der CDU-Ortsunion Gehrden vom 15.10.2022 zur Beeinträchtigung des (Brakel-Gehrden) umgebenden Landschaftsbildes;
  • Äußerung der CDU-Ortsunion Hembsen vom 20.10.2022 zur Erweiterung des Schutzbereichs zur Kernstadt auf die Fläche „Lohmannswäldchen“ südlich der Straße Hembsen-Brakel aus Gründen der besonderen landschaftsbildbezogenen Empfindlichkeit;
  • Äußerung des Bezirksausschusses Schmechten vom 25.11.2022 zur Beeinträchtigung des (Brakel-Schmechten) umgebenden Landschaftsbildes;
  • Äußerungen von 93 Privatpersonen von Dezember 2022 bis Januar 2023 zum Ortsteil Brakel-Hembsen zur Beeinträchtigung des umgebenden Landschaftsbildes, zur Lärm- und Infraschallbelastung und zum Schattenwurf späterer Windenergieanlagen, zu möglicherweise entgegenstehenden freiraumbezogenen Aussagen des Regionalplans, zur Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, zum Konflikt mit der Renaturierung der Nethe als Teil des dortigen Naherholungsgebiets, zur außerhalb des Plangeschehens liegenden Kenntnisnahme einer konkret dort beabsichtigten Errichtung eines Windparks und zum damit zusammenhängenden Gefährdungspotenzial diverser Tierarten, zur geringeren (Landschaftsbild- und Immissions-) Belastung bei planerischer Auslassung des „Lobbenbergs“ (bzw. des südlich der dortigen Windkraft-Potenzialfläche ge-legenen landschaftlichen „Talschlauchs“ westlich von Hembsen) als Teil-Potenzialfläche, zur Belastung durch entsprechende Anlagenbeleuchtung, zur Vielzahl der Vorrangzonen und damit möglicherweise nicht gewährleisteten regionalplanerisch geforderten Freiraumschonung;
  • Äußerung einer Privatperson vom 12.03.2023 zur Beeinträchtigung des (Brakel-Gehrden) umgebenden Landschaftsbildes auch hinsichtlich bereits konkret beantragter Windenergieanlagen außerhalb des Planungsgeschehens, insb. zu deren Größe und Häufung und als Konfliktpotenzial zum Erholungsort Gehrden mit dem Vorschlag der Verlagerung vom Ortskern weg;
  • Äußerung der Bürgerwind Hembsen GmbH & Co. KG vom 11.04.2023 im Rahmen der ehemals verwaltungsseits beabsichtigten nachträglichen Änderung der Gebietskulisse (Windkraft-Potenzialfläche) Hembsen zur Rolle des Kriteriums bspw. der Wahrnehmbarkeit von Windenergieanlagen, von Einzelflächenbetrachtungen, die nicht auf das gesamte Stadtgebiet anwendbar sind, sowie zur bereits im laufenden Genehmigungsverfahren betreffender Anlagen erfolgten Bewertung von Schattenwurf und Schall außerhalb des Planungsgeschehens.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge-schlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Änderungspunkt ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (Windkraftkonzentrationszonen).

Das Plangebiet betrifft den gesamten Außenbereich der Stadt Brakel (siehe nachstehenden Übersichtsplan). Gemäß § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB steht die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang der Errichtung und dem Betrieb einer oder mehrerer Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen in der Regel entgegen.

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.


Brakel, den 01.06.2023

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel