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Datum: 04.08.2020

Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnanlage Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel  

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)


Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Brakel zwischen dem Tegelweg im Westen, dem Komplex des Kolping-Berufsbildungswerks im Norden, der Wohnbe-bauung entlang der Straße Bohenkamp im Osten und der Driburger Straße im Süden (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Die Vorentwurfsplanung wird am

Montag, den 24. August 2020 um 18.00 Uhr
in der Aula der Gesamtschule Brakel, Am Bahndamm,

vorgestellt.

Es wird in dieser Versammlung entsprechend der Vorschrift des § 3 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehend aufgeführte Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.


Brakel, den 03.08.2020

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel