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Datum: 20.06.2013

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen gesetzlich verboten

Bisher sind die Friedhofswege überwiegend mit Pflanzenschutzmittel von Bewuchs freigehalten worden. Am 14.02.2012 ist das komplett überarbeitete Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vom 06.02.2012) in Kraft getreten, um Vorgaben aus EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Es regelt alle Belange des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Im Kern ist geregelt, dass im „Nichtkulturland“ keine Pflanzenschutzmittel mehr angewendet werden dürfen. Dies gilt vor allem für befestigte Flächen und auch Gewässer, die vom Gesetz nochmals besonders hervorgehoben werden.
Als mögliche Lösungen werden deshalb mechanische oder thermische Verfahren wie zum Beispiel Hacken, Jäten, der Einsatz von Wildkrautbürsten und – messern, Infrarot, oder Heißluft vorgeschlagen. Da Tests der mechanischen und thermischen Verfahren bei der Stadt Brakel auf den Friedhöfen zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt haben und Handarbeit enorm personalaufwendig und damit teuer ist, hat sich die Friedhofsverwaltung für die städtischen Friedhöfe dazu entschieden, als
Lösungsmöglichkeit die Raseneinsaat zu testen.

Anlässlich eines Ortstermins auf dem Friedhof in Riesel unter Teilnahme von Bezirksausschussmitgliedern, der Firma Tegetmeier und der Stadt Brakel wurde für den Friedhof Riesel einem Test zugestimmt. Mit den entsprechenden Arbeiten wird in Kürze begonnen. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird die „Dorfgemeinschaft“ auch die Anlage der Pastorengrabstätten umarbeiten.
Das Amt für Tiefbau und Grünflächen weist ebenfalls darauf hin, dass der Einsatz von Totalherbiziden auf allen öffentlichen Flächen (wie Bürgersteigen, Plattenwegen, Kieswegen und Garagenzufahrten) verboten ist. Auch hier darf nur noch mit thermischen oder mechanischen Verfahren gearbeitet werden.

Pflanzenschutzmittel dürfen in gärtnerisch genutzten Anlagen wie Beete, Rasen oder Baumscheiben eingesetzt werden, wenn sie für die jeweilige Krankheit oder den entsprechenden Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind.