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Datum: 14.10.2014

Anmeldetermine in den Grundschulen

Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2008 – 30. September 2009 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2015 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Anmeldung der Schulanfänger für die Grundschulen der Stadt Brakel ist gem. §§ 46 Abs.3 und 123 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht vom 04.02.2007 (Abl NRW Seite 127) und den zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften –VvzAO-GS, RdErl. vom 19.03.2007 (Abl. NRW S. 209)- für folgende Termine festgelegt:

Montag, den 10. November 2014

Buchstabe A bis G des Nachnamens

Dienstag, den 11. November 2014

Buchstabe H bis R des Nachnamens

Mittwoch, den 12. November 2014

Buchstabe S bis Z des Nachnamens

Donnerstag, den 13. November 2014

Nur Teilstandort Hembsen

Anmeldezeiten

Zu den folgenden Zeiten können die Kinder bei den städtischen Grundschulen angemeldet werden:

  • Katholische Grundschule Brakel, Klöckerstraße 25, 33034 Brakel; Schulleiterin: Frau Kleine Wilde, Tel.: 05272/5357 - in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Annenschule Brakel (Grundschulverbung Brakel - Hembsen), Klöckerstraße 25, 33034 Brakel; Schulleiterin: Frau Karsten, Tel.: 05272/6186 - in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Kath. Grundschule Hembsen (Teilstandortschule der Annenschule Brakel), Angerlinde 1, 33034 Brakel; Schulleiterin: Frau Karsten, Tel.: 05272/6186 u. 7161 - in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13.00 Uhr

Die Eltern haben die Möglichkeit, am Donnerstag, dem 30.10.2014 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr bei den Grundschulleitungen allgemeine Informationen zu den Schulen einzuholen.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder bei der für sie in Frage kommenden Grundschule anzumelden.

Wartezeiten

Um lange Wartezeiten bei der Anmeldung des Kindes weitestgehend zu vermeiden, ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Kindes beim Anmeldetermin zu beachten. Das Kind ist zur Anmeldung mitzubringen.

Besondere Förderung

Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der für das Kind zuständigen Grundschulleitung sprechen. Dort werden Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht gegeben.

Amtsärztliche Untersuchung

Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin wird den Eltern unmittelbar bei der Anmeldung mitgeteilt.

Antrag auf vorzeitige Einschulung

Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2009 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen (Schulfähigkeit). Die vorzeitige Schulaufnahme ist beim zuständigen Schulleiter der Grundschule zu beantragen, der unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet (§35 Abs.2 Schulgesetz NRW).