18.09.2017
Schulanfänger 2018
Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2011 – 30. September 2012 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2018 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulfplichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden.