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18.09.2017

Schulanfänger 2018

Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2011 – 30. September 2012 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2018 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulfplichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden.