Neue Fördermöglichkeit: Solarstrom für Elektroautos
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert „Solarstrom für Elektroautos“ und gewährt einen Zuschuss für die Kombination aus Ladestation, PV Anlage und Stromspeicher. Die Antragstellung ist ab dem 26. September 2023 im Laufe des Vormittags möglich.
Voraussetzungen für die Förderung
Mit dem Zuschuss 442: „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KFW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
- Sie schaffen Ladestation (mindestens 11kW), Photovoltaikanlage (mindestens 5kWp) und Solarstromspeicher (min 5kWh) fabrikneu, unbenutzt und ungebraucht an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
- Sie besitzen ein reines Elektroauto (kein Hybridfahrzeug!), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
- (Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.)
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus den folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.