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Datum: 24.02.2014

Keine Kurzen für Kurze

Jahr für Jahr werden junge Menschen aufgrund erhöhten Alkoholkonsums an den Karnevalstagen auffällig. Durch zu viel Alkohol geht nicht nur der Spaß verloren, sondern es kommt auch zu Eigen- oder Fremdgefährdun-gen. Gegen diesen Trend wird seit vielen Jahren verstärkt gearbeitet. Auch in Brakel werden seit vielen Jahren die unterschiedlichsten Maßnah-men durchgeführt, um für dieses Problemthema zu sensibilisieren.
Durch eine besondere Beratung, aber auch über Flyer und in anderer Form wird an Gaststätten, Einzelhandel und Kioske appelliert, die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausgabe von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche genau zu beachten. Wer sich als Verkäufer nicht an die Regeln des Jugendschutzgesetzes hält, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Laut Gesetz ist die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken (zum Beispiel Wodka, Rum, Korn und Liköre) und auch von Alkoholmischge-tränken (Alkopops) an Minderjährige verboten. An mindestens sechzehn Jahre alte Jugendliche dürfen Wein und Bier abgegeben werden. Die Abgabe von Tabakwaren und branntweinhaltigen Lebensmitteln (zum Beispiel branntweinhaltige Pralinen) ist ebenfalls nur an volljährige Personen erlaubt.

Insbesondere im Karneval erhält das Wortspiel „Keine Kurzen für Kurze“ seine besondere Bedeutung, es soll aber nicht nur auf das Verbot des Ausschankes von hochprozentigem Alkohol an Kinder und Jugendliche hinweisen, sondern allgemein auf die Problematik des Umgangs mit Alkohol während der Karnevalstage. Auch Erwachsene, Eltern und Verwandte sind aufgerufen, den Schutz der Minderjährigen im Auge zu halten und Alkohol nicht bedenkenlos weiter zu reichen. Zudem liegt es auch an den Erwachsenen, jungen Menschen zu zeigen, dass Karneval feiern auch ohne übermäßigen Alkoholgenuss Spaß macht.

Dies sollte auch bereits während der Karnevalsumzüge gelten. Von den Motivwagen oder auch von Fußgruppen aus sollten keinerlei alkoholhaltige Getränke verteilt werden. Auch sollte Alkohol für aktive Jecken -wenn sie sich auf einem Wagen präsentieren- für die Dauer des Umzuges ein absolutes „No-Go“ bedeuten. Wünschenswert wäre es, wenn die Karnevalisten ihrer Verantwortung gerecht werden und verantwortungsvoll mit dem Thema Alkohol umgehen.


Hierzu hat sich die Ordnungspartnerschaft Brakel mit dem Verantwortli-chen des Karnevalvereins „Brakel radau“ ausgetauscht. Einig war man sich neben grundsätzlichen Regelungen für die Teilnehmer am Umzug auch darüber, dass ein generelles Alkoholverbot nichts bringt, zumal sich der Alkoholkonsum auch mit einem solchen Verbot nicht 100-prozentig verhindern lässt.
Beherzigen und bedenken sollte ein jeder der feiert: Sich und seinem Körper ab und zu eine Pause gönnen und ab und zu mal ein erfrischendes Getränk ohne Alkohol trinken, dann dürfte (nicht nur im) Karneval nichts schief gehen!


Informationen zum Thema Alkohol und Jugendschutz liegen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Stadt Brakel aus.
Hilfestellungen kann daneben auch das Beratungszentrum des Caritasver-bandes für den Kreis Höxter, Kirchplatz 2 geben. Unter anderem ist dort Angela Sickes in der Suchtprävention eine kompetente Ansprechpartnerin.
Aber nicht nur der besprochene Alkohol, sondern die laute Musik beim alljährlichen Karnevalsumzug ist vielen Besuchern und Anliegern ein Dorn im Auge. Deshalb sollte beim diesjährigen Spektakel eine Dezibel-Obergrenze für die Musik gelten, die von den Karnevalswagen kommt.