23.09.2021
Hygieneregeln beim Besuch des Wahllokals
Um die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung einhalten zu können, möchte das Wahlamt der Stadt Brakel darauf hinweisen, dass der Zutritt in die Wahllokale am Wahlsonntag, 26. September 2021, nur mit einem Mund-Nasen-Schutz möglich ist. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, das Wahllokal aufzusuchen, es bestehen keine Beschränkungen im Hinblick auf die 3 G-Regel oder 2 G-Regel.