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Datum: 27.03.2014

Erläuterungsberichte können eingesehen werden

Gemäß des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts ist die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Brunnen Riesel der Stadt Brakel – Wasserwerk – beabsichtigt.

Betroffen sind Teile der Gemarkungen Riesel, Rheder, Istrup, Schmechten und Siddessen der Stadt Brakel.
Das Wasserschutzgebiet wird sich in drei Schutzzonen gliedern, in denen bestimmte Handlungen für verboten oder genehmigungspflichtig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden sollen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die unbedingt notwendigen Maßnahmen nicht hinaus gegangen wird und jeder nach den gesetzlichen Vorschriften Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichsberechtigte gerecht entschädigt beziehungsweise Ausgleichzahlungen erhalten wird.
Das mit dem Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung abschließende Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes erstreckt sich jedoch nicht auf die Festsetzung von Entschädigungen oder Ausgleichszahlungen, die gegebenenfalls im Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichsverfahren nach Erlass der Verordnung geregelt werden.

Alles Nähere ergibt sich aus dem Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung und der Schutzgebietskarte, aus denen Art und Umfang des Schutzgebietes und der Schutzbestimmungen zu erkennen sind. Diese und die Erläuterungsberichte können in der Zeit vom

14.04.2014 bis 15.05.2014

in der Verwaltungsnebenstelle der Stadt Brakel,

Am Markt 4, 33034 Brakel, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 16,

montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.