20.09.2016
Entsorgung von Kleinklärgruben und abflusslosen Gruben
Die Stadt Brakel weist die Grundstückseigentümer von Kleinklärgruben und abflusslosen Gruben auf die nachstehenden Termine für die Entsorgung hin. Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Grundstückseigentümer erfolgt nicht mehr. Die Eigentümer haben gem. der Entsorgungssatzung der Stadt Brakel das Betreten und Befahren Ihres Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung zu dulden.