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11.01.2017

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ der Stadt Brakel wird in der Zeit vom 24. bis 27. Januar 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.30 und von 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, im Rathaus der Stadt Brakel, Am Markt 12, Zimmer 22, 33034 Brakel, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Stimmberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.