Inhalt
25.02.2016

Dubiose Haustürgeschäfte wegen angeblich »schlechten« Trinkwassers

Egal ob Zeitungsabo, Staubsauger oder Kosmetik – regelmäßig klingeln Vertreter an der Haustür, um etwas zu verkaufen. Oft profitieren die Verkäufer dabei vom sogenannten „Überrumpelungseffekt“. Der Verbraucher stimmt einem Vertragsabschluss spontan zu, den er eigentlich aber gar nicht in Anspruch nehmen und vor allem nicht bezahlen möchte. Aus diesem Grund hat man als Verbraucher bei Haustürgeschäften ein spezielles Widerrufsrecht.