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Datum: 06.05.2015

Anstieg des Müllvolumens auf Friedhöfen

In letzter Zeit ist von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung, aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung, wieder festgestellt worden, dass Grabstätten nur unzureichend gepflegt werden, die im Eigentum der Stadt Brakel stehenden gärtnerischen Anlagen der Friedhöfe von Dritten verbotswidrig hergerichtet, unterhalten und verändert werden (beispielsweise Beseitigung von Graswegen mit Unkrautbekämpfungsmitteln), Grabsteine lose sind, die aufgestellten Müllcontainer verbotswidrig genutzt, Pflanzen gestohlen oder zertreten und Grabstätten beschädigt werden.

Die unterlassene Pflege von Grabstätten beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Friedhöfe in ihrer Eigenschaft als öffentliche Grün- und Erholungsfläche. Es wirkt sich zudem störend auf die Wirkung der einzelnen Grabfelder aus und beeinträchtigt damit die benachbarten Nutzungsberechtigten.
Zudem erhöht sich durch die Aussaat von Wildkräutern der Pflegeaufwand der umliegenden Gräber und Wegeflächen erheblich.
Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Grabstellen in einem würdigen Zustand zu erhalten und diese ordnungsgemäß herzurichten und zu pflegen.

 

Die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten.
Die Friedhofsverwaltung beziehunhsweise die von ihr beauftragte Firma überprüft in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Brakel. Bei der Überprüfung werden alle Grabmale, die nicht über eine erforderliche Standsicherheit verfügen, aus Sicherheitsgründen gesichert oder sofort abgesetzt. Die Entscheidung trifft vor Ort der mit der Überprüfung vertraute Mitarbeiter der Stadt und der Mitarbeiter der beauftragten Firma.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme, mit der von vornherein Gefahren für die Friedhofsbesucher ausgeschlossen werden sollen.
Die Stadt Brakel möchte hiermit auf die Bestimmungen der Friedhofssatzung hinweisen, wonach die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet sind, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Die bei der Grabpflege anfallenden Abfälle sind bitte getrennt nach Grünabfällen und nicht verrottbaren Abfällen in eigens dafür zur Verfügung gestellten Müllcontainer abzulagern.
Leider müssen aber immer wieder verbotswidrige Nutzungen (private Haus- und Grünabfälle) festgestellt werden, die unter anderem eine häufigere Abfuhr der Container notwendig machen. Folge sind Mehrkosten und dadurch steigende Bestattungsgebühren.

Die Friedhofsverwaltung möchte auch eindringlich daran appellieren, Müll zu vermeiden.
So kann zum beispiel der Transport von Blumen mit wieder verwertbaren Transportboxen/-kisten oder Pappkartons, ohne Plastikblumenumtopf erfolgen und nicht mit den handelsüblichen Plastikpaletten, die dann über den Friedhofsmüll kostenintensiv entsorgt werden müssen.

Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen auf den Friedhöfen der Stadt Brakel außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet.
Es wird aber leider immer wieder festgestellt, dass vorhandene Graswege verbotswidrig mit Unkrautbekämpfungsmitteln oder einem Splittbelag beseitigt und Hecken, Büsche und Bäume unfachmännisch beschnitten werden.

Da pflegt man liebevoll das Grab eines nahen Angehörigen, pflanzt je nach Jahreszeit frische Blumen oder Immergrün, und dann das: Zertretene Blumen, herausgerissene Pflanzen, beschädigte Laternen! Wer das an seinem Familiengrab erlebt, ist zunächst geschockt über soviel Rohheit, so wenig Sinn für Pietät. Ärger, nicht unbeträchtlicher Schaden und Frust, weil Täter meist nicht zu ermitteln sind.

„Das muss nicht sein“, meint Brakels Bürgermeister Hermann Temme dazu. „Mit Zivilcourage und etwas Aufmerksamkeit bestehen durchaus Chancen, sich zur Wehr zu setzen und die Täter zu überführen.“ Die Stadtverwaltung als Betreiber der Friedhöfe ist für diese Sachbeschädigung zwar nicht haftbar zu machen, aber verstehen können die Mitarbeiter des Friedhofsamtes die aufge-brachten Angehörigen schon. Sachbearbeiter Andreas Gehle: „So etwas ist bei weitem schon kein „Dumme-Jungen-Streich“ mehr und wird strafrechtlich verfolgt.“

Er bittet alle Friedhofsbesucher, aufmerksam die Augen offen zu halten und sich verdächtige Personen mit möglichst genauer Beschreibung zu merken. Gehle: „Auch wenn der oder die Personen nicht persönlich bekannt sind, aber bei ihrem Tun beobachtet werden, sollte man bei der Polizei eine Strafanzeige „Gegen Unbekannt“ erstatten. Werden Täter ermittelt, kennen die Richter oftmals kein Pardon.“ Was Ursache für solche Verwüstungen ist, können sich auch erfahrene Friedhofsgärtner nicht so recht vorstellen.
Laut Auskunft der Polizei wurde bereits jemand beim Diebstahl beobachtet und ein Strafverfahren eingeleitet.

Im Interesse aller Bürgerinnen, Bürger, Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler möchte sich die Stadt Brakel schon jetzt für die Beachtung der oben genannten Hinweise bedanken.
Gleichzeitig möchte die Stadt Brakel aber auch darauf hinweisen, dass vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen bestimmte Maßnahmen (beispielsweise Sicherungsmaßnahmen) treffen kann.