Inhalt
Datum: 17.03.2014

Brakel bleibt Luftkurort - Bellersen und Gehrden Erholungsorte

„Die Luft ist rein in Brakel und deshalb freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass sich Brakel weiterhin „Luftkurort“ und Bellersen und Gehrden „Erholungsort“ nennen dürfen“, verkündete Brakels Bürgermeister Hermann Temme. Die Urkunden der Bezirksregierung wurden stellvertretend durch Britta Bueker, Marion Schostag-Grondorf und Merle Krüger feierlich an Bürgermeister Hermann Temme übergeben.
Aufgrund der Vorschriften des Kurorte-Gesetzes von 2008 war eine aktuelle Überprüfung notwendig geworden.„Die erforderlichen Gutachten (Bio- und Luftgutachten) sind für uns positiv ausgefallen“, sagt Dirk Brassel, Tourismus-Beauftragter der Stadt Brakel.

 

Verfahren

Die Gesundheitsagentur NRW wurde 2013 mit der Durchführung eines Bioklimatischen Gutachtens für Brakel beauftragt; die Begutachtung wurde von der Forschungsaußenstelle des Instituts für medizinische Balneologie und Klimatologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt.

Voraussetzungen für das Prädikat "Luftkurort"

Ein der Artbezeichnung muss ein entsprechendes Kurgebiet und dessen Darstellung und Erläuterung im Flächennutzungsplan ausgewiesen sein.

Es muss ein wissenschaftlich anerkanntes und therapeutisch anwendbares Bioklimagutachten sowie eine entsprechende Luftqualität und deren periodische Überprüfung vorliegen.

Es muss eine Beruhigung von Verkehrsstraßen, insbesondere im Bereich von Gesundheitseinrichtungen geben.
Das Kurgebiet muss unter einem besonderen Schutz vor schädlichen Einwirkungen stehen.
Das Kurgebiet und die Gesundheitseinrichtungen müssen durch Wegenetze gut erreichbar sein.

Es sollte eine Begegnungsstätte als Ort der Information und Kommunikation mit Angeboten zur Gesundheitserziehung und Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen bestehen. In Brakel sind dies der Quellpavillon am Kaiserbrunnen, der fünf Hektar große Kurpark und die  Minigolfanlage.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle, wie die Tourist-Information, gegeben sein muss
sowie räumlich angemessene Grünflächen mit Ruhebereichen und gesundheits- und erlebnisorientierten Bereichen sowie Angeboten zur Wissensvermittlung, Kommunikation und Unterhaltung. In Brakel sind dies der Walderlebnispfad, Ruhebänke, Liegewiesen und die Informationstafeln am Quellpavillon.

In Brakel sind die Zufahrtstraßen ins Kurgebiet verkehrsberuhigt ausgebaut und im Kurgebiet selbst besteht eine Tempo-30-Zone.

Angebote zu gesundheitsfördernden und sportlichen Aktivitäten sowie kulturelle Angebote: in regelmäßigen Abständen werden unter anderem Kurkonzerte, Kräuterwanderungen und ähnliches angeboten.

Voraussetzungen für das Prädikat "Erholungsort"

Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Auch dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur.