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10.10.2016

Anmeldung der Schulanfänger

Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2010 – 30. September 2011 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2017 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Anmeldung der Schulanfänger ergibt sich aus den §§ 46 Abs.3 und 123 SchulG i.V.m. dem RdErl. zur Überwachung der Schulpflicht vom 04.02.2007 (ABl. NRW.S. 155) und der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule den dazu ergangenen zurzeit gültigen Verwaltungsvorschriften –VvzAO-GS, RdErl. vom 23.03.2005 (SGV.NRW.223). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulfplichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden.