04.12.2020
Kaiserbrunnen außer Betrieb
Mit Eintritt der Frostperiode muss ab dem 07. Dezember 2020 die Außenzapfstelle (Dauerläufer) „Kaiserbrunnen“ außer Betrieb genommen werden.
Mit Eintritt der Frostperiode muss ab dem 07. Dezember 2020 die Außenzapfstelle (Dauerläufer) „Kaiserbrunnen“ außer Betrieb genommen werden.