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Datum: 26.09.2023

Neue Fördermöglichkeit: Solarstrom für Elektroautos

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert „Solarstrom für Elektroautos“ und gewährt einen Zuschuss für die Kombination aus Ladestation, PV Anlage und Stromspeicher. Die Antragstellung ist ab dem 26. September 2023 im Laufe des Vormittags möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Mit dem Zuschuss 442: „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KFW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

  • Sie schaffen Ladestation (mindestens 11kW), Photovoltaikanlage (mindestens 5kWp) und Solarstromspeicher (min 5kWh) fabrikneu, unbenutzt und ungebraucht an.
  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein reines Elektroauto (kein Hybridfahrzeug!), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
  • (Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.)
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus den folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.