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Einführung einer zentralen Enthärtung des Trinkwassers

Mit den hier zusammen gestellten Informationen gibt das Wasserwerk der Stadt Brakel einen Überblick über den aktuellen Stand der Trinkwasserenthärtung.

Rat beschließt die Vergabe des Planungsauftrages

In der Ratssitzung am 26. September 2019 hat der Rat der Stadt Brakel die Vergabe des Planungsauftrages für den Bau einer Enthärtungsanlage beschlossen. Gemäß dem Ergebnis der Kundenumfrage vom November 2017 hat sich eine Mehrheit von 67 % der abgegebenen Stimmen (Wahlbeteiligung 35 %) für die Einführung einer Zentralen Enthärtung des Brakeler Trinkwassers ausgesprochen. Grundlage war, dass die Umsetzung dieser Maßnahme eine Gebührenerhöhung von 0,68 €/m³ erforderlich wird.

Zwischenzeitlich konnte diese Gebührenaussage durch die Ergebnisse eines Pilotversuches  bestätigt werden.

Als negative Erkenntnisse aus dem Pilotversuch mit dem Umkehrosmose-Verfahren wurden allerdings der problemhafte Betrieb sowie der vergleichsweise hohe Energiebedarf festgestellt.  Daher hat die Betriebsleitung das bereits in der Machbarkeitsstudie betrachtete CARIX-Enthärtungsverfahren tiefgreifend auf die Verwendbarkeit in Brakel geprüft und entsprechende Referenzen bei den Berteibern abgefragt.

In der Sitzung am 4. Juni 2019 wurde das CARIX-Verfahren anhand einer Planungsstudie "CARIX-Brakel" durch Herrn Sauer von der Firma VEOLIA Water Technologies, Bayreuth vorgestellt.

Unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten hat die Steurerberatungsgesellschaft INTECON aus Bad Oeynhausen festgestellt, dass auch mit dem CARIX-Verfahren die in der Kundenumfrage offerierte Gebührenerhöhung von 0,68 €/m³ eingehalten werden kann.

Entwicklung der Trinkwassergebühren

Unter der Maßgabe, dass das Gesamtprojekt "Zentrale Enthärtung" ausgegführt wird und der Berücksichtigung weiterhin anstehender, kostenintensiver Investitionen wie zum Beispiel dem neubau des "Hochbehälter-Galgenberg" (4,48 Mio €) hat die Steuerberatungsgesellschaft der Stadt Brakel die voraussichtliche Entwicklung der Trinkwassergebühren wie folgt entwickelt:

bisher: 1,25 €/m³

ab 2020: 1,90 €/ m³

ab 2023: 2,74 €/ m³

Es ist keine Veränderung der Grundgebühr geplant, diese beträgt derzeit für ein Einfamilienhaus 90 €/ Jahr.

Für einen vier-Personen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 132 m³/ jahr und unter Berücksichtigung der Grundgebühr stellt sich die Entwicklung in der jährlichen Belastung wie folgt dar:

bis 2019: 255 €/ Jahr

ab 2020: 341 €/ Jahr

ab 2023: 451 €/ Jahr

Die Differenz von 2019 zu 2023 beträgt somit 196 €/ Jahr, wobei der Anteil der Enthärtung an der Gebührensteigerung bei 88 €/ Jahr liegt. Mit der Beauftragung der Planung wurde nun ein wichtiger Schritt in die Realisierung der Enthärtung gegangen. Die weiteren Schritte sind nun, neben der Entwurfsplanung, auch die Genehmigung der Anlage durch die Bezirksregierung Detmold. Derzeit geht die Betriebsleitung davon aus, dass die Inbetriebnahme frühestens in 2023 erfolgen kann.