Steuersätze und Gebühren
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben ist die Stadtverwaltung auf Einnahmen aus Steuern und Abgaben angewiesen.
Hebesatz 418 von Hundert
Grundsteuer A
Hebesatz 302 von Hundert
Grundsteuer B
Hebesatz 493 von Hundert
Wassergebühren
1,90 Euro je m³ Wasser
Schmutzwassergebühr
2,75 Euro je m³ Abwasser
Niederschlagswassergebühr
0,34 €/qm bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche
Straßenreinigungsgebühren
S1 Innerörtliche Verkehrsstraßen
00,0790 €/qm
S2 Überörtliche Verkehrsstraßen
0,0632 €/qm
S3 Verkehrsberuhigte/-freie Zonen
0,0948 €/qm
W1 Vorrangstraßen
0,0192 €/qm
W2 Nachrangstraßen
0,0128 €/qm
zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund,
drei und mehr Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund,
ein gefährlicher Hund gehalten wird 460,00 Euro,
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 630,00 Euro je Hund.
Arten und Höhe
GewerbesteuerHebesatz 418 von Hundert
Grundsteuer A
Hebesatz 302 von Hundert
Grundsteuer B
Hebesatz 493 von Hundert
Wassergebühren
1,90 Euro je m³ Wasser
Schmutzwassergebühr
2,75 Euro je m³ Abwasser
Niederschlagswassergebühr
0,34 €/qm bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche
Straßenreinigungsgebühren
S1 Innerörtliche Verkehrsstraßen
00,0790 €/qm
S2 Überörtliche Verkehrsstraßen
0,0632 €/qm
S3 Verkehrsberuhigte/-freie Zonen
0,0948 €/qm
W1 Vorrangstraßen
0,0192 €/qm
W2 Nachrangstraßen
0,0128 €/qm
Abfallentsorgungsgebühren
Die Abfallentsorgungsgebühren werden vom Kreis Höxter erhoben. Tel.: 0800/1000637Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn ein Hund gehalten wird 77,00 Euro,zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund,
drei und mehr Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund,
ein gefährlicher Hund gehalten wird 460,00 Euro,
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 630,00 Euro je Hund.