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Vereinsfördermittel

Die Vereine der Kernstadt Brakel und der einzelnen Ortschaften können Vereinsfördermittel erhalten.

Vereine der Kernstadt: Vereinsfördermittel jährlich bis 31.10. beantragen

Die Stadt Brakel stellt den ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen jährlich Fördermittel (Vereinsfördermittel) zur Verfügung, die Mittel für die Kernstadt Brakel werden durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vergeben. Die Vereinsfördermittel für die Kernstadt Brakel können noch bis zum 31.10.2023 beantragt werden.

Fördermittel werden nur auf Antrag vergeben

Die zu verteilenden Mittel für die Kernstadt betragen im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 5.748,13 Euro. Gefördert werden entsprechend der Vergaberichtlinien vorrangig Maßnahmen der Jugendarbeit. Die Vereinsfördermittel werden nur auf Antrag vergeben, dieser ist unbedingt fristgerecht (bis spätestens zum 31.10.2023) zu stellen. Eine direkte Weiterleitung zum Antragsformular erfolgt hier.

Die Antragsunterlagen und die Förderrichtlinien sind ebenfalls im unteren Downloadbereich zu finden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am Dienstag, 12. Dezember 2023. Es können ausschließlich Anträge der Vereine der Kernstadt Brakel berücksichtigt werden.

Vereine in den Ortschaften

Die Bezirksausschüsse in den Ortschaften erhalten je nach Größe einen festen Sockelbetrag und darüber hinaus, gestaffelt nach der Einwohnerzahl, weitere Mittel zur Verteilung an die ortsansässigen Vereine. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Beschluss des entsprechenden Bezirksausschusses.