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Datum: 30.01.2023

2. Änderung vom 30.01.2023 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020

Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NW 2023) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 24.01.2023 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel beschlossen:

Artikel 1

Der § 10 „Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz“ wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

(5) Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Absatz 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, wird gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 GO NRW folgender weiterer Ausschuss ausgenommen:

– Rechnungsprüfungsausschuss

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 2. Änderung vom 30.01.2023 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

33034 Brakel, 30.01.2023

Hermann Temme
Bürgermeister