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Datum: 09.04.2026

Heimatpreis 2026: Bewerbungen sind ab sofort möglich

Die Stadt Brakel vergibt auch in diesem Jahr wieder einen Preis für bürgerschaftliches Heimat-Engagement. Bewerbungen sind ab sofort und bis spätestens Montag, 14. September 2026, möglich. Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro werden durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW pro Kommune zur Verfügung gestellt. 

Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro 

Die Vergabe des Heimatpreises für bürgerliches und unternehmerisches Heimat-Engagement sowie Jugendinitiativen und -projekte im Geltungsbereich der Stadt Brakel, hat der Rat am 27. Januar 2026 entsprechend beschlossen. Eingereicht werden können Projekte, die umsetzungsreif sind, sich gerade in der Umsetzung befinden oder bereits abgeschlossen sind und nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Reine Projektideen und -skizzen sind allerdings von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bürgermeister Alexander Kleinschmidt freut sich auf die Bewerbungen: „Unsere Stadt lebt von Menschen, die sich engagieren und Verantwortung übernehmen. Durch die Vergabe des Heimatpreises möchten wir dieses besondere Engagement der Bürgerinnen und Bürger entsprechend würdigen."

Bewerbungen sind noch bis zum 14. September möglich

Bewerbungen um den Heimatpreis können noch bis Montag, 14. September 2026, an die Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, gerichtet werden - gerne auch per Mail an Dirk Brassel, d.brassel@brakel.de.

Die formlose Bewerbung sollte auf maximal zwei DIN A4 Seiten begrenzt sein, alle Kontaktdaten sowie eine kurze Projektbeschreibung mit den wesentlichen Angaben enthalten. Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch eine Fachjury, die sich aus zwei Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister, einem Vertreter der Verwaltung, zwei sachkundigen Bürgern sowie dem Stadtheimatpfleger zusammensetzt.

Zum Hintergrund:

Für den Heimatpreis werden Preisgelder bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro pro Kommune vergeben. Der Heimatpreis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht. Mit dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ ermöglicht das Land NRW den Kommunen die Verleihung eines Heimatpreises. Das Preisgeld wird in vollem Umfang durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung gestellt.