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Datum: 29.04.2026

Bebauungsplan Nr. 9 - 2. Änderung »Brunnenallee« in der Kernstadt Brakel

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über den Bebauungsplan Nr. 9 - 2. Änderung „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel.

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

18. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.

Bei diesem Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).

Das Plangebiet umfasst Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 9 (Urplan) und befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel im Bereich zwischen der „Brunnenallee“ im Westen, der „Bökendorfer Straße“ im Osten und dem „Birkenweg“ im Süden.
Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 9 die Flurstücke: (Teilbereich A) 184 tlw. und 155 tlw., (Teilbereich B) 189 tlw. und 190 tlw., (Teilbereich C) 45 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 29.04.2026
Alexander Kleinschmidt, Bürgermeister der Stadt Brakel