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Datum: 03.03.2026

Bebauungsplan Nr. 7 „Weinberg II“ im Stadtbezirk Brakel-Riesel

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Bebauungsplan Nr. 7 „Weinberg II“ im Stadtbezirk Brakel-Riesel.

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

16. März 2026 bis 17. April 2026

einschließlich bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen veröffentlicht:

- Immissionsschutz-Gutachten (Geruchsimmissionsprognose) der Normec uppenkamp GmbH vom 26.09.2023;
- Äußerung der LWL-Archäologie vom 03.06.2025 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur besonderen siedlungstopografischen Gunstlage des Plangebiets in der Urgeschichte und einer damit verbundenen bevorzugten Besiedlung (vermutetes Bodendenkmal, das wie ein eingetragenes Bodendenkmal zu behandeln sei);
- Äußerung der Landwirtschaftskammer NRW vom 04.06.2025 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur gegebenen Fruchtbarkeit des Bodens im Bereich des Plangebiets, zu angrenzenden kleinen landwirtschaftlichen Restflächen und deren Verwendung bspw. für Ausgleichsmaßnahmen, zu in Plangebietsnähe befindlichen landwirtschaftlichen Hofstellen und Berücksichtigung derer Geruchsimmissionen sowie zur Niederschlagsentwässerung des künftigen Baugebiets;
- Äußerung des Kreises Höxter vom 05.06.2025 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf mit vorsorglichen Feststellungen und vorbeugenden Hinweisen zu den Punkten Wasserwirtschaft und Immissionsschutz.
Weiterhin liegt folgende umweltbezogene Information vor:
- Äußerung einer Privatperson vom 20.05.2025 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf mit der Anregung, die östliche Flanke des Baugebiets durch verstärkte Begrünungsmaßnahmen zur Landschaft hin abzuschirmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).

Das Plangebiet liegt im Osten der Ortschaft Riesel zwischen der Rieseler Straße (K 50) im Norden und der Aa im Süden. Der zu überplanende Bereich befindet sich unmittelbar südlich des Friedhofs und östlich der Wohnbebauung entlang der Straße Am Hohlweg.
Es ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 3 das Flurstück 63 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 16.02.2026
Alexander Kleinschmidt, Bürgermeister der Stadt Brakel