Schiedspersonen gesucht: Bewerbungen bis 20. März möglich
Die Stadt Brakel sucht zum 1. Juli 2026 neue Schiedsfrauen und Schiedsmänner. Schiedspersonen tragen dazu bei, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und festgefahrene Konfliktsituationen sowie verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt bewerben
Das Amt der derzeit vom Rat der Stadt Brakel bestellten Schiedspersonen ist bis zum 30. Juni 2026 befristet. Daher ruft die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben. Schriftliche Anträge nimmt Andreas Oesselke, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, bis zum 20. März 2026 entgegen.
Das Stadtgebiet Brakel ist derzeit in sechs Schiedsbezirke aufgeteilt:
- Bezirk I
Kernstadt (nordöstlich der Bruchtauenstraße bis Am Schützenanger und Hinnenburg) - Bezirk II
Kernstadt (westlich der Bruchtauenstraße bis östlich Nieheimer Straße bis Am Bahndamm, sowie östlich Am Schützenanger) - Bezirk III
Kernstadt (westlich der Nieheimer Straße einschließlich der Industriegebiete) und Riesel - Bezirk IV
Auenhausen/Frohnhausen/Hampenhausen, Beller und Erkeln - Bezirk V
Istrup, Gehrden, Rheder, Schmechten und Siddessen - Bezirk VI
Bellersen, Bökendorf und Hembsen
Was macht eine Schiedsperson?
Schiedspersonen sind unabhängige, ehrenamtlich tätige Vermittlerinnen und Vermittler. Sie helfen dabei, kleinere strafrechtliche und zivilrechtliche Konflikte gütlich beizulegen. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig. Beispiele sind Konflikte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatz-ansprüchen aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Außerdem ist das Schiedsamt seit der Änderung der Zivilprozessordnung ab dem Jahr 2000 auch Güte- und Schlichtungsstelle in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 600,00 Euro. Ziel ist es, durch ein Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche Lösung zu finden und langwierige sowie kostenintensive Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Für das Ehrenamt als Schiedsperson werden Personen gesucht, die
- zwischen 30 und 70 Jahre alt sind,
- in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnen,
- bereit sind, sich durch Aus- und Fortbildungslehrgänge eine gewisse juristische Fachkunde anzueignen,
- über ein sicheres, freundliches und neutrales Auftreten verfügen,
- gut zuhören können und Freude an vermittelnder Gesprächsführung haben,
- bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich in die Aufgaben sorgfältig einzuarbeiten.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Brakel für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Brakel bestätigt. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?
Die Schiedsperson lädt die Parteien zu einem gemeinsamen Gespräch ein, hört beide Seiten an und versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies, wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die für beide Seiten verbindlich ist. Das Verfahren ist in der Regel kostengünstig, unbürokratisch und deutlich schneller als ein gerichtliches Verfahren.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Interessierte können ihre schriftliche Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf und einer Darstellung der Motivation bis Freitag, 20. März 2026, an den Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Andreas Oesselke, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, Telefon: 05272/360-1002, E-Mail: a.oesselke@brakel.de senden.
Zum Hintergrund:
Die Idee der außergerichtlichen Streitschlichtung ist nicht neu. Die Institution der Schiedspersonen geht in Nordrhein-Westfalen bis auf das Jahr 1826 zurück. Bei Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden protokollierten Vergleichs zu beenden. Zahlreiche zivilrechtliche Klagen sind unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Amtsgericht nur noch möglich, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitschlichtung versucht worden ist.
Die Stadt Brakel freut sich über engagierte Bürgerinnen und Bürger, die mithelfen möchten, Konflikte fair, sachlich und außergerichtlich zu lösen.