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Datum: 28.01.2026

Öffentliche Auslegung: Entwurf der Haushaltssatzung 2026

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2026.

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt zugeleitet worden.
Der Entwurf liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus. An Werktagen von Montag bis einschließlich Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus, Zimmer 13, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, eingesehen werden.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige

in der Zeit vom 28.01.2026 bis 20.02.2026

Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister (Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen) in 33034 Brakel, Rathaus, Zimmer 13, erheben. Über diese entscheidet der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.

Brakel, den 28.01.2026


gez. Alexander Kleinschmidt
Bürgermeister