3. Änderung vom 18.12.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel: 3. Änderung vom 18.12.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020.
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NW 2023) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 27.11.2025 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel beschlossen:
Artikel 1
Im § 9 „Ausschüsse“ Absatz 1 wird das Wort „Ausschüssen“ durch das Wort „Pflichtausschüssen“ ersetzt.
Artikel 2
Der § 10 „Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz“ erhält zusätzlich den folgende Absatz 6:
(6) Gremienmitglieder im Sinne des § 113 Abs. 1 GO NRW haben Anspruch auf Erstattung von Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, die dem Erwerb der erforderlichen Sachkunde oder der Wahrnehmung ihrer Gremienaufgaben dienlich sind. Dies gilt nur, wenn die Gemeinde der Kostenübernahme vorab zustimmt.
Artikel 3
Der § 11 „Genehmigung von Rechtsgeschäften“ Absatz 53 erhält folgende Fassung:
(3) Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift sind der Bürgermeister, der allgemeine Vertreter sowie die gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 GO NRW mit der auftragsweisen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betrauten Bediensteten (Verhinderungsvertreter).
Artikel 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 3. Änderung vom 18.12.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
33034 Brakel, 18.12.2025
Alexander Kleinschmidt
Bürgermeister