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Datum: 28.11.2025

Gültigkeit der Wahlen vom 14.09.2025 zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über die Gültigkeit der Wahlen vom 14.09.2025 zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel.


Der Rat der Stadt Brakel hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss in öffentlicher Sitzung am 27.11.2025 gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) vom 30.06.1998 (GV. NRW 1998 S. 454, ber. S. 509 u. 1999 S. 70 - SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel für gültig zu erklären.

Der Beschluss des Rates der Stadt Brakel, gegen den binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, erhoben werden kann, wird hiermit gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV. NRW S. 592, ber. S. 967 - SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.


33034 Brakel, den 28. November 2025
STADT BRAKEL
Der Wahlleiter
In Vertretung


Andreas Oesselke
Stellv. Wahlleiter