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Datum: 28.10.2025

49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

03. November 2025 bis 05. Dezember 2025 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen veröffentlicht:
- Äußerung der Bezirksregierung Detmold vom 14.01.2020 zum Antrag auf lnaussichtstellung der Aufhebung des Landschaftsschutzes;
- Äußerung der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Höxter von Oktober 2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu den Bedingungen für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz, zur weiteren Ausdifferenzierung der Minimierungsmaßnahmen, Ergänzung des Umweltberichts hinsichtlich der erforderlichen Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzes sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad (artspezifische Pflegemaßnahmen und vorhandene, ggf. externe Ausgleichsflächen);
- Äußerung der Landwirtschaftskammer NRW vom 16.10.2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur Flächeninanspruchnahme durch die Planung, zur Topographie und der damit verbundenen Erodierbarkeit des Oberbodens (Abschwemmungen bei Starkregenereignissen), zu Immissionen (Gerüchen) aus benachbarten landwirtschaftlichen Tierhaltungen;
- Äußerung des Kreises Höxter vom 11.03.2021 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu den Bedingungen für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz, zur weiteren Ausdifferenzierung der Minimierungsmaßnahmen, Ergänzung des Umweltberichts hinsichtlich der erforderlichen Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzes sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad (artspezifische Pflegemaßnahmen und vorhandene, ggf. externe Ausgleichsflächen).
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).
Änderungspunkt ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, von Flächen für Versorgungsanlagen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft bzw. (in einem untergeordneten Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens) gewerblichen Baufläche in der Kernstadt Brakel.
Das Plangebiet liegt im Südwesten der Kernstadt, westlich der Ostwestfalenstraße (B 252) und dort in der nördlichen Verlängerung des planungsrechtlich abgesicherten Industriegebiets (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 20.10.2025
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel