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Datum: 28.10.2025

Bebauungsplan Nr. 40 mit teilweiser Änderung der Bebauungspläne Nr. 32 und Nr. 33 „Brakel West - Riesel II“ in der Kernstadt Brakel

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über den Bebauungsplan Nr. 40 mit teilweiser Änderung der Bebau-ungspläne Nr. 32 und Nr. 33 „Brakel West - Riesel II“ in der Kernstadt Brakel

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom


03. November 2025 bis 05. Dezember 2025 einschließlich


bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen veröffentlicht:


- Äußerung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beim Kreis Höxter von Oktober 2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu den Bedingungen für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz, zur weiteren Ausdifferenzierung der Minimierungsmaßnahmen, Ergänzung des Umweltberichts hinsichtlich der erforderlichen Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzes sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad (artspezifische Pflegemaßnahmen und vorhandene, ggf. externe Ausgleichsflächen);
- Äußerung der Landwirtschaftskammer NRW vom 16.10.2020 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur Flächeninanspruchnahme durch die Planung, zur Topographie und der damit verbundenen Erodierbarkeit des Oberbodens (Abschwemmungen bei Starkregenereignissen), zu Immissionen (Gerüchen) aus benachbarten landwirtschaftlichen Tierhaltungen;
-Äußerung des Kreises Höxter vom 11.03.2021 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zu den Bedingungen für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz, zur weiteren Ausdifferenzierung der Minimierungsmaßnahmen, Ergänzung des Umweltberichts hinsichtlich der erforderlichen Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzes sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad (artspezifische Pflegemaßnahmen und vorhandene, ggf. externe Ausgleichsflächen);
- Stellungnahme des Kreises Höxter vom 08.03.2022 im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 40a in der Kernstadt Brakel (vorgezogener Teil des Gesamtplans) mit vorsorglichen Hinweisen zu den Punkten Wasserwirtschaft, Immissionsschutz sowie seitens der UNB zum Verhältnis der Fläche mit der Zweckbindung „Regenrückhaltung und Schmutzwasserpumpwerk" zur Inanspruchnahme des dortigen Landschaftsschutzgebietes und zum rechtlichen Status als Kompensationsfläche, zum Kompensationserfordernis, zur Artenschutzprüfung, Erforderlichkeit eines Amphibienschutzzauns, Einhaltung der Bauzeitenregelung.
Weiterhin liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Äußerung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.02.2021 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planvorentwurf zur Umschließung des schützenswerten Gebiets um den „Amtmannsteich“ durch die vorgesehene Erschließungsstraße und die dadurch erschlossenen Gewerbeflächen, zur Verkehrsführung und ihren ökologischen und hydraulischen Folgen und zur noch nicht berücksichtigten weiteren Erschließung der zukünftigen nördlichen Gewerbeflächen;
- Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.03.2022 im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 40a in der Kernstadt Brakel (vorgezogener Teil des Gesamtplans) zur Änderung der Ausführung des geplanten Regenrückhaltebeckens, optimalen Herstellung des Biotops des „Amtmannsteichs“ (Wasserzufluss), zu weitergehenden Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen und zusätzlichen ökologischen Maßnahmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).
Das Plangebiet (Teil A) liegt im Südwesten der Kernstadt, westlich der Ostwestfalenstraße (B 252) und dort in der nördlichen Verlängerung des planungsrechtlich abgesicherten Industriegebiets.
Es ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 416 tlw., 376 tlw., 86 tlw., 89 tlw., 417, 90, 91, 197, 196 tlw., 137, 136, 135, 134, 133, 132, 138 und 332 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Das Plangebiet (Teil B) liegt ca. 200 m westlich des Teils A.
Es ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 6 tlw., 7 tlw., 8 tlw., 234 tlw., 239 tlw. und 243 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 20.10.2025
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel