Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten, Ortsbesichtigungen und Dokumentation sowie Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Brakel Rhein-Main-Link
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetz-lichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt.
•Vorhaben Nr. 82 BBPlG (DC34) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt
•Vorhaben Nr. 82a BBPlG (DC35) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim am Taunus
•Vorhaben Nr. 82b BBPlG (NOR-x-4) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Kriftel
•Vorhaben Nr. 82c BBPlG (NOR-x-8) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt/Biblis/Groß-Rohrheim/Gernsheim/Biebesheim am Rhein
Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der im Folgenden beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsbe-rechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemein-schaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.
Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Land-schaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
KONTAKT
Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über un-sere Telefonhotline unter der Rufnummer: 06251 8263288 im Zeitraum von Montag bis Freitag: 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.
1. KARTIERUNGEN, VERMESSUNGS-ARBEITEN, ORTSBESICHTI- GUNGEN UND DOKUMENTATION
1.1.
KARTIERUNGSARBEITEN
Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH beziehungsweise ihren Beauftragten durchgeführt:
1.1.1.
Biotoptypen- und Gewässerkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines 2000-m-Trassenkorridors festgestellt.
1.1.2.
Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und gegebenenfalls auch Nachtbegehungen im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten durchgeführt.
1.1.3.
Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und gegebenenfalls ergänzend im Sommer im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten.
1.1.4.
Fledermauskartierungen: Im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst. Hierbei können an einzelnen Abenden an geeigneten Standorten fortwährend kontrollierte Netze zum Fang der Tiere zwecks Bestimmung zum Einsatz kommen. Weiterhin kann es an einzelnen Standorten zur Ausbringung von Horchboxen kommen, die automatisch Ultraschalllaute zur Bestimmung der Fledermausarten aufzeichnen.
1.1.5.
Kartierungen von Amphibien, Biber, Brandmaus, Feldmaus, Fischotter, Haselmaus, Käfern, Libellen, Reptilien, Schmetterlingen und Wildkatze: Tagsüber und teilweise nachts werden im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst. Ergänzend zu den notwendigen Begehungen werden hier bei Bedarf zum Nachweis der Haselmaus Neströhren (kleine Plastikröh-ren) an Büschen oder Bäumen befestigt und zum Nachweis von Am-phibien und Reptilien künstliche Verstecke (ca. 1 m² große Stücke von Brettern, Blechen oder Dachpappe) auf dem Boden ausgebracht. Zum Nachweis von Molchen werden punktuell (räumlich und zeitlich) in Ge-wässern zur Erfassung Eimer- und Flaschenreusen eingesetzt.
1.1.6.
Kartierung von Fischen, Flusskrebsen, Muscheln und Rund-mäulern: Begehung beziehungsweise Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten. Ergänzend zu den Begehungen können in einzelnen Nächten Reusen zur Kartierung bestimmter Arten aufgestellt werden. Die Tiere werden direkt nach der Erfassung zur Artbestimmung wieder freigelassen.
1.2.
VERMESSUNGSARBEITEN
Zur Erfassung der Topographie im Präferenzraum sind Vermessungen notwendig, meist fußläufig mit tragbaren Geräten. Unter bestimmten Bedingungen können Drohnen eingesetzt werden. Die Arbeiten dauern in der Regel wenige Tage, abhängig von der Witterung.
1.3.
ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION
Ziel ist die Ermittlung von Umweltdaten, Kreuzungspunkten und geo-grafischen sowie geologischen Gegebenheiten. Kleingruppen von zwei Personen führen die Besichtigungen meist mit Pkw durch, öffentliche Wege werden genutzt; private und Wirtschaftswege nur bei Bedarf. Es werden lediglich Fotos und Notizen angefertigt, keine speziellen Geräte.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
FEBRUAR 2025 BIS MÄRZ 2026
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten beziehungsweise letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaft-liche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei dem oben genannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen.
DIE FOLGENDEN FLURE SIND VON DEN UNTER 1. GENANNTEN MASSNAHMEN BETROFFEN
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projekt-website:
rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/ Bekanntmachungen/Vermessungs-und- Kartierungsarbeiten-25-26/
LISTE DER FLURE IM BEREICH DER STADT BRAKEL
GEMARKUNG AUENHAUSEN ________________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4
GEMARKUNG BELLER _________________________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6
GEMARKUNG BÖKENDORF __________________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14, 15
GEMARKUNG BRAKEL ________________________________________________________ Flur 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43
GEMARKUNG ERKELN ________________________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
GEMARKUNG FROHNHAUSEN ______________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4, 5
GEMARKUNG HAMPENHAUSEN ___________________________________________ Flur 1, 2, 4, 5
GEMARKUNG HEMBSEN ______________________________________________________ Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
GEMARKUNG HINNENBURG _________________________________________________ Flur 7
GEMARKUNG RHEDER ________________________________________________________ Flur 3, 4
2. BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN
2.1.
GEOTECHNISCHE VORARBEITEN
2.1.1.
Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte, das heißt Ansatzpunkte der Bohrungen und Sondierungen, werden im Vorfeld der Arbeiten eingemessen und mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.
2.1.2.
Kleinbohrung: Ziel der Kleinbohrungen ist es, mittels Bodenproben Informationen über die Bodenbeschaffenheit zu sammeln. Bestimmt werden soll unter anderem die Schichtdicke, die Schichtzusammensetzung, die Lagerungsdichte und der Eindringwiderstand. Unter Kleinbohrungen werden daher mehrere Aufschlussverfahren wie zum Beispiel Rammsondierungen oder Rammkernsondierungen zusammengefasst. Wir führen sie in der Regel mit kleinen Bohrraupen, im Ausnahmefall auch mit handgeführten Schlaggeräten (Pürckhauer)
durch. Die entnommene Bodenprobe hat einen Durchmesser von bis zu neun Zentimetern und ist fünf bis sieben Meter tief. Die Geräte und die Aufstellflächen (circa drei mal drei Meter) wählen wir so, dass wir Einwirkungen auf den Boden und mögliche Flurschäden so gering wie möglich halten. Kleinbohrungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollten wir Ihre Flächen beispielsweise witterungsbedingt länger oder erneut beanspruchen müssen, werden wir Sie vorab rechtzeitig informieren. Nach Abschluss der Bohrung werden wir das Bohrloch fachgerecht verschließen.
2.1.3.
Zuwegung zu Kleinbohrungen: Die Zuwegungen zu den Bohrpunkten planen wir so, dass wir überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche, oder gegebenenfalls auch private Wege nutzen. Einige Punkte werden wir nicht direkt über feste Wege anfahren können, sodass wir in diesen Fällen auch Acker- und Grünflächen nutzen müssen.
2.1.4.
Kernbohrungen: Um den Baugrund in einer größeren Tiefe zu untersuchen, beispielsweise um die Bauweise für die Querung von Infrastrukturen festzulegen, wenden wir Kernbohrungen an. Bei Kernbohrungen müssen die Flächen im Vorfeld auf Kampfmittelverdacht untersucht werden. Die Kampfmittelerkundung bei einer Kernbohrung führen wir in der Regel mit einer an einem Minibagger befestigten Bohrschnecke aus. Wenn sichergestellt ist, dass keine Kampfmittel vorhanden sind, beginnen wir unter Freigabe der zuständigen Behörden mit der eigentlichen Kernbohrung. Wir bohren dabei mit einem Durchmesser von circa 14 Zentimetern. Wir erreichen in der Regel Tiefen von etwa 20 Metern; in Einzelfällen können auch Tiefen von etwa 40 Metern erforderlich werden. Für die Kernbohrungen wird die Fläche mit einem auf Ketten geführten Bohrgerät oder Lkw befahren. Wenn wir die Bohrung abgeschlossen haben, verfüllen wir das Bohrloch mit einem geeigneten Material, sodass Sackungen an der Oberfläche oder Veränderungen der hydrogeologischen Eigenschaften ausgeschlossen werden können. Kernbohrungen dauern auf Grund ihrer Tiefe drei bis vier Tage, danach stehen Ihnen die Flächen wieder frei zur Verfügung. Sollten wir Ihre Flächen beispielsweise witterungsbedingt länger oder erneut beanspruchen müssen, werden wir Sie vorab rechtzeitig informieren.
2.1.5.
Zuwegung zu Kernbohrungen: Wie bei der Kleinbohrung nutzen wir soweit möglich vorhandene Wege, um zu der erforderlichen Arbeitsfläche zu gelangen, die wir dann mit den beschriebenen Geräten in Anspruch nehmen. Für die Kernbohrungen benötigen wir eine Arbeitsfläche von etwa zehn mal zehn Metern. An den Kernbohrpunkten werden wir zum Teil ergänzende Ramm- oder Drucksondierungen (siehe unten) vornehmen, die jedoch keine zusätzliche Arbeitsfläche benötigen.
2.1.6.
Grundwassermessstellen: Um die Hydrogeologie der Flächen zu untersuchen und zu prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, werden wir einzelne Kernbohrungen zu Grundwassermessstellen ausbauen. Kleinbohrungen werden wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen ausbauen. Hierzu bringen wir in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legen wir in der Regel über Flur an und machen diesen durch eine entsprechende Markierung in der Umgebung erkenntlich. Egal ob Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle - die Lage werden wir so wählen, dass eine Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung möglich ist. Die Daten der Grundwassermessstellen werden wir in regelmäßigen Abständen auslesen. Daher müssen sie während der gesamten Baumaßnahme fußläufig zugänglich bleiben.
2.1.7.
Drucksondierung (CPT): Um eine Drucksondierung (CPT) vorzunehmen, drücken wir eine kegelförmige Spitze mit einer definierten Geschwindigkeit in den Boden. Die Spitze hat dabei eine Fläche von etwa 15 Quadratzentimetern. Auch bei der CPT haben wir das Ziel, Rückschlüsse auf die Baugrundverhältnisse zu ziehen. Eine Sonde misst dafür den Spitzendruck und die Mantelreibung, die bei der Drucksondierung entstehen. Wir sondieren in einer Tiefe von 20 bis maximal 40 Metern. Um den nötigen Einpressdruck erzeugen zu können, sind die CPT-Geräte auf einem Lkw oder auf einem Raupenfahrzeug montiert. Die CPT nimmt höchstens so viel Fläche in Anspruch wie eine Kernbohrung. Drucksondierungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig vorab. Wenn wir die Sondierung abgeschlossen haben, werden wir das entstandene Loch wieder fachgerecht verschließen.
2.1.8.
Schürfe: In Einzelfällen werden wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von circa 1,5 bis 2 Metern anlegen. Nachdem die einzelnen Bodenschichten erfasst sind, werden wir die Schürfe wieder fachgerecht entsprechend der ursprünglichen Horizontierung verfüllen. Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig vorab.
2.1.9.
Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen erkunden wir den Untersuchungspunkt auf Kampfmittel. So stellen wir sicher, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräte von der Oberfläche aus. In Einzelfällen können weitere Maßnahmen wie Schneckenbohrungen (siehe oben) erforderlich werden. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden wir die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss an eine Fachfirma vergeben. Hierzu kann gegebenenfalls der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten werden wir einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen durchführen. In der Regel werden wir die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abschließen.
Zudem führen wir im konkreten Verdachtsfall weitere Kampfmittelunter-suchungen durch. Diese dienen dazu, militärische Stoffe und Gegenstände aufzufinden und zu entfernen. Hierzu messen wir mit Hilfe sogenannter Mehrkanal-Detektionsgeräte die geomagnetischen Signale auf den Verdachtsflächen. Ein Eingriff in den Boden ist dabei nicht nötig. Die Flächen werden entweder mit einer Drohne überflogen (drohnen-gestützte Geomagnetik), zu Fuß betreten (manuelle Geomagnetik) oder mit einem geländegängigen Fahrzeug (fahrzeuggestützte Geomagnetik) befahren. Bei der Befliegung finden Starts und Landungen der Drohnen auf öffentlichen Wegen statt.
2.1.10.
Geophysikalische Untersuchungen: Geophysikalische Unter-suchungen dienen der Erkundung des Untergrundes mittels messtechnisch-physikalischer Methoden von der Oberfläche aus. Dazu werden Elektroden beziehungsweise Geophone (fünf bis acht Millimeter starke und etwa 30 Zentimeter lange Stahlstifte) linear, in regelmäßigen Ab-ständen in etwa 0,2 Meter Tiefe in den Boden gesteckt und mit Kabeln sowie einem Messgerät verbunden. Anschließend folgen mehrere Messkampagnen durch die Fachfirma mittels zwei verschiedener Verfahren. Bei der Geoelektrik wird die zwei- bis dreidimensionale Verteilung des spezifischen elektrischen Widerstandes gemessen, indem eine Stromstärke von 0,2 Ampere genutzt wird. Für die Seismikmessungen wird drei bis fünf Mal mit einem zehn Kilogramm schweren Hammer auf eine am Boden liegende Stahlplatte gehauen, um ein seis-misches Signal zu erzeugen (wie ein Echo). Durch die geophysikali-schen Untersuchungen können Bodenschichten/ -grenzen, Hohlräume, Grundwasserleiter oder Auflockerungen ohne Erdarbeiten in mehreren Metern Tiefen detektiert werden. Die Profile werden zu Fuß begangen und dauern meistens wenige Tage. Die Materialanlieferung erfolgt über Straßen, Feldwege beziehungsweise freigegebene Zufahrten möglichst nah an die Messlinie heran.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen und archäologischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig ist.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
ANFANG FEBRUAR 2025 BIS ANFANG MAI 2025
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt. Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwie-gend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder gegebenenfalls auch private Wege genutzt, die möglicherweise temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Die ausführenden Firmen wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigt. Rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und gegebenenfalls Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken noch einmal individuell informiert.
DIE FOLGENDEN FLURSTÜCKE SIND VON DEN UNTER 2. GENANNTEN MASSNAHMEN BETROFFEN
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in An-spruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie nachfolgend und auf unserer Projektwebsite:
rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/ Bekanntmachungen/Baugrunduntersuchungen-2025-(Februar-Mai)/
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER STADT BRAKEL
GEMARKUNG AUENHAUSEN
Flur 1 _________________________________________________________________________________ 7, 10, 11, 12, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 29, 34, 36, 37, 40, 41, 42, 44, 45, 48, 49, 52, 54, 55, 56, 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 72, 73, 74, 75
Flur 2 _________________________________________________________________________________ 1, 2, 3, 78, 96
Flur 3 _________________________________________________________________________________ 3, 53, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71, 77, 78, 79, 95, 102, 110, 111, 112, 120, 133
Flur 4 _________________________________________________________________________________ 1, 2, 3, 5, 6, 8, 10, 12, 13, 14, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 53, 54, 55
GEMARKUNG BELLER
Flur 1 _________________________________________________________________________________ 5, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 40, 43, 44
Flur 2 _________________________________________________________________________________ 1, 2, 25
Flur 3 _________________________________________________________________________________ 2, 3, 4
Flur 4 _________________________________________________________________________________ 10, 11, 12, 13, 16, 23, 25, 30, 31, 32, 80, 82, 84, 85, 86, 90, 99, 130, 131, 134, 135, 150
Flur 5 _________________________________________________________________________________ 18, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 34, 50
GEMARKUNG BÖKENDORF
Flur 2 _________________________________________________________________________________ 39
Flur 3 _________________________________________________________________________________ 6, 16
Flur 4 _________________________________________________________________________________ 13
Flur 5 _________________________________________________________________________________ 66, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 83, 84, 85, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 87, 88, 89, 91, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94, 95, 96, 97, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 116, 141, 155, 159
Flur 13 _______________________________________________________________________________ 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 21/4, 22, 23, 24, 27/2, 31, 34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43/1, 46, 47, 63/1, 63/3, 63/4, 63/8, 63/9, 63/10, 63/11, 63/12, 63/13, 63/14, 63/15, 63/16, 63/17, 64, 66, 68, 69, 70, 71, 73, 74, 75, 99, 106, 107, 109
Flur 14 _______________________________________________________________________________ 1, 2, 3, 4, 5, 7, 18, 22, 23, 24, 25, 28, 34, 35, 41, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 68, 71, 77
GEMARKUNG BRAKEL
Flur 37 _______________________________________________________________________________ 2, 3, 60
Flur 38 _______________________________________________________________________________ 69
Flur 42 _______________________________________________________________________________ 6, 7, 9, 10, 11, 13, 23, 25
Flur 43 _______________________________________________________________________________ 61
GEMARKUNG ERKELN
Flur 5 _________________________________________________________________________________ 124, 125, 126, 127, 128, 129, 137, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 236, 249, 252, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269
Flur 6 _________________________________________________________________________________ 37
Flur 7 _________________________________________________________________________________ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 44, 45, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 101, 103, 104, 108, 109, 110, 126, 129, 130, 214, 216, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 231, 235, 237, 238, 239, 242
Flur 8 _________________________________________________________________________________ 17
Flur 9 _________________________________________________________________________________ 46, 47, 48, 49, 50, 51, 53, 60, 62, 63, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 89, 91, 112, 114, 115, 117, 119, 120, 121, 123, 133, 134, 135, 143, 144, 145, 146, 147, 176, 177, 179, 185, 186, 195, 196, 198, 200, 204
Flur 10 _______________________________________________________________________________ 101, 102, 103, 104, 105
GEMARKUNG FROHNHAUSEN
Flur 3 _________________________________________________________________________________ 362
Flur 4 _________________________________________________________________________________ 36, 37, 38, 40, 42, 43, 45, 46, 54, 68, 69, 71, 76, 84, 85, 98, 99, 100, 101, 102, 104, 115, 119, 172, 179, 180, 193, 194, 206, 220, 221, 222, 224, 225, 228, 234, 235
GEMARKUNG HAMPENHAUSEN
Flur 1 _________________________________________________________________________________ 50, 51, 52, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 65, 76, 77
Flur 2 _________________________________________________________________________________ 62, 63, 64, 68, 74, 109, 110
GEMARKUNG HEMBSEN
Flur 2 _________________________________________________________________________________ 14, 19
Flur 3 _________________________________________________________________________________ 5, 6, 7, 8, 9
Flur 4 _________________________________________________________________________________ 1, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 25, 26
Flur 6 _________________________________________________________________________________ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 21, 22, 23, 24, 59, 84, 85, 88, 91, 95, 121, 122, 125, 126, 127, 128
Flur 7 _________________________________________________________________________________ 3, 4, 5, 8, 10, 11, 30, 31, 32, 33, 56, 75, 76, 79, 80, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 96, 97