Nachbesetzung im Stadtrat für Frau Spiegel
Ersatzbestimmung gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
für die am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Brakel gewählte Bewerberin Linnea Spiegel, Kobergweg 10, 33034 Brakel
Die bei der Gemeinderatswahl am 13. September 2020 für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) gewählte Bewerberin, Frau Linnea Spiegel, Kobergweg 10, 33034 Brakel, hat gegenüber dem Wahlleiter ihren Verzicht auf das Ratsmandat mit Ablauf des 30.09.2024 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle der Verzichtenden nach der Reserveliste der CDU der Bewerber Josef Rochell, Auf´m Eikfeld 15, 33034 Brakel-Gehrden, tritt.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung
• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
• die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
33034 Brakel, den 21.10.2024
STADT BRAKEL
Der Wahlleiter für die
Kommunalwahlen 2020
Hermann Temme
Bürgermeister