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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Seit dem 01.10.2023 gibt es den Untersuchungsberechtigungsschein nur noch in digitaler Form, Formulare werden bei der Stadt Brakel nicht mehr herausgegeben.

Benötigte Unterlagen

Elektronischer Personalausweis

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Jugendarbeitsschutzgesetz

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Höxter. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden.