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Gleichstellung von Frau und Mann

Nach gesetzlichen Vorschriften ist in Brakel eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.  Ihre Aufgaben sind im wesentlichen: Entgegennahme von Anregungen, Fragen und Beschwerden aus der Bevölkerung zum Thema "Gleichstellung von Frau und Mann", Erfahrungsaustausch mit anderen Dienststellen, Sprechstunde für alle Einwohnerinnen (Gespräche sind selbstverständlich vertraulich), Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Problemen.

Sie nimmt im Einzelnen folgende Tätigkeiten wahr

  • Ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger und bietet Hilfe und Beratung zu gleichstellungs- und frauenrelevanten Themen.
  • Nimmt Stellung zu gleichstellungspolitischen Fragen, prüft Verwaltungsvorlagen auf Ihre Auswirkungen für Frauen und Männer und bringt Veränderungsvorschläge ein.
  • Fachbezogener Austausch mit allen Dienststellen des Bundes, des Landes und der Kommunen.
  • vermittelt Kontakte zu anderen Beratungsstellen und Institutionen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist auch für Sie persönlich da

  • wenn Sie Unterstützung oder Hilfe bei der Durchführung Ihrer Rechte benötigen (Hilfe zur Selbsthilfe).
  • wenn Sie Informationen oder Auskünfte haben wollen.
  • wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen oder -verbänden suchen.
  • wenn Sie Anregungen für die Arbeit der Gleichstellungsstelle geben wollen.

Die Gleichstellungsbeauftragte hört Ihnen zu und hilft in Zusammenarbeit mit anderen Beratungseinrichtungen mit Tipps, Hinweisen und Empfehlungen weiter. Die Gleichstellungsstelle hilft, Kontakte herzustellen und Antworten auf spezielle Einzelfragen zu suchen.

Rechtliche Grundlagen

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Vor dem Hintergrund dieses Verfassungsauftrages sind in Nordrhein-Westfalen alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie alle Kreise verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Beim Kreis und in sechs Städten im Kreis Höxter gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte. In der Gemeinde- bzw. Kreisverwaltung sowie in dem Landesgleichstellungsgesetz NRW sind die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verbindlich festgelegt worden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei unserer Gleichstellungsbeauftragten (Termine nach Absprache).