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Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt der Hundesteuer.

Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadt Brakel anzumelden. Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Bei Verlust der Marke gibt es gegen eine Gebühr eine Ersatzmarke. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat bzw. eingegangen ist, bei der Stadt Brakel abzumelden.

Die Hundemarke ist bei der Abmeldung wieder zurückzugeben.

Gebühren

Die Hundesteuer wird pro Hund festgelegt. Die jeweils aktuellen Steuersätze entnehmen sie bitte der Hundesteuersatzung oder der Übersicht der gemeindlichen Steuern und Abgaben.