Inhalt

Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Seit dem 01.08.2021 besteht die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines neuen Personalausweises. Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.

Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise mit Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Gültigkeit

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Verlängerungen von Personalausweisen sind nicht möglich!

Beantragung

Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für einen neuen Personlausweis beträgt etwa 2-3 Wochen. Sie können bei der Beantragung eines neues Ausweisdokuments eine E-Mail-Adresse hinterlegen, unter der Sie benachrichtigt werden, wenn das Dokument abgeholt werden kann. Dabei müssen Sie, sofern vorhanden, Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

Bei der Beantragung erhalten Sie einen Brief mit der vorläufigen 5-stelligen PIN sowie der PUK (Personal Unblocking Key), um die Onlineausweisfunktion einrichten und mit einem frei wählbaren, sechsstelligen PIN-Code personalisieren zu können.

Mit Aushändigung des neuen Personalausweisen erhalten Sie auch einen Brief mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (Verlust, Diebstahl, o. ä.) die Internetfunktion des Personalausweises selbsttätig unter der bundesweiiten Rufnummer 116 116 sperren zu können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de

Gebühren

für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

für digitales, biometrisches Lichtbild, das in der Behörde gemacht wird: 6,00 EUR

Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Code an das Bürgerbüro übermittelt wird.

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
  • bei Erstausstellung eines Personalausweises wird die Geburtsurkunde benötigt

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte für die Neubeantragung eine Geburtsurkunde/Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mit.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personalausweisgesetz