Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung "Stienekenbohm" Brakel- Hembsen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über den Bebauungsplan Nr. 2-3. Änderung "Stienekenbohm" in Brakel-Hembsen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 be-schlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.
Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom
04. November 2024 bis 06. Dezember 2024 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar südlich der „Landwehrstraße“ und westlich eines Wohngebäudes, welches unmittelbar an das Feuerwehrgerätehaus angrenzt, östlich des Sportplatzes und nördlich der Kindertagesstätte.
Es ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 202, 328 und 327 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 08.10.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel